Hunde und Katzen sind die gängigsten Haustiere, deren Einfuhr von den Veterinärdiensten des Ministeriums für Landwirtschaft & Ernährungssicherheit geregelt wird (diese Behörde stellt Importgenehmigungen bzw. -befreiungen aus und führt die Kontrolle bei der Einreise durch).
Grundsätzlich ist für die Einfuhr von Tieren eine schriftliche Importgenehmigung des Direktors der Veterinärdienste erforderlich – es sei denn, du erhältst eine Befreiung.
Wenn du bis zu zwei Hunde oder Katzen mitbringst, kannst du statt einer Importlizenz eine Befreiung von der Importlizenz beantragen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kannst du den Online-Antrag auf Befreiung einreichen. Hinweis: Der Link führt zu einer hebräischen Seite, die Sprache kannst du oben links umstellen.
Haustiere, an denen kosmetische Eingriffe vorgenommen wurden (z. B. Ohrenkupieren, Schwanzkupieren oder dekorative Tätowierungen), dürfen nicht eingeführt werden – außer der Eingriff diente ausschließlich der Kennzeichnung einer Kastration/Sterilisation.
Hunde/Katzen müssen mit einem ISO-kompatiblen Mikrochip (134,2 kHz; ISO 11784/11785) gekennzeichnet sein.
Das Mindestalter bei Ankunft beträgt in der Regel 4 Monate (mit begrenzten Ausnahmen für bestimmte Länder).
In der Praxis wird das offizielle Ankunfts-Benachrichtigungsformular (Anhang) für Ben-Gurion per E-Mail gesendet an: vs-airport@moag.gov.il.
Wenn dein Haustier aus einem tollwutfreien Land stammt und mindestens 3 Monate alt ist, kann es ohne vorherige Tollwutimpfung nach Israel einreisen.
In diesem Fall muss dein Haustier innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft in Israel geimpft werden. Folgende Länder gelten in Israel als tollwutfrei: Australien, Neuseeland, Schweden, Zypern, Singapur, Japan, das Vereinigte Königreich und Irland. Es kann weitere Länder geben – prüfe dies vor der Reise bei der Import-Export-Einheit der israelischen Veterinärdienste (auf Hebräisch).
In der Regel brauchst du eine Importgenehmigung/Lizenz, wenn:
Das offizielle israelische Importverfahren definiert, was als gefährlicher Hund gilt, und listet entsprechende Rassen inklusive ähnlicher Mischlinge auf:
Wenn dein Hund (oder ein ähnlicher Mischling) zu einer dieser Rassen gehört oder gezählt werden könnte, kontaktiere vor der Buchung die Import-Export-Einheit (siehe Abschnitt Allgemeine Kontakte), da zusätzliche Anforderungen/Genehmigungen gelten können und die Einreise sonst verweigert werden kann.
Zusätzlich sind Kreuzungen/Mischlinge der oben genannten Rassen ebenfalls eingeschränkt, wenn sie ähnliche körperliche oder verhaltensbezogene Merkmale zeigen. Ein Hund kann auch dann als „gefährlich“ eingestuft werden, nicht nur aufgrund der Rasse, sondern z. B. wenn er zuvor eine Person gebissen oder verletzt hat – dann gelten dieselben Einschränkungen.
Wichtig: Es drohen Geldstrafen (je nach Gemeinde unterschiedlich) von 500 NIS bis 10.000 NIS für Verstöße wie die Einfuhr einer gefährlichen Rasse, das Halten ohne Lizenz oder durch Minderjährige, das Halten in einem nicht eingezäunten Bereich, das Führen ohne Maulkorb in der Nähe von Personen unter 16 Jahren oder das Nicht-Anbringen eines Warnschildes („Achtung, hier lebt ein gefährlicher Hund“).
Auch bei Katzen gibt es einige Rassen und Mischlinge, deren Einfuhr nicht erlaubt ist, z. B. Bengal- und Savannah-Katzen sowie deren Mischlinge und Nachkommen.
Israels Tierseuchenbestimmungen regeln ausdrücklich die Einfuhr von Vögeln und sehen Quarantäne für Küken/Jungvögel/Bruteier vor. Außerdem wird erwähnt, dass der Direktor unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für Hunde, Katzen und Vögel als persönliches Gepäck gewähren kann (u. a. 90-Tage-Besitz und Gesundheitszeugnis).
Für alle Haustiere, die keine Hunde/Katzen sind, solltest du grundsätzlich von einer Einfuhr mit schriftlicher Genehmigung ausgehen und die offizielle Import-Export-Einheit kontaktieren, um das korrekte Verfahren für die jeweilige Tierart zu klären.
Ein Tourist oder jemand, der noch keine Teudat-Zehut-Nummer hat und eine Importlizenz benötigt, muss den Antrag manuell einreichen.
Für den konkreten Transport deines Haustiers nach Israel solltest du dich direkt an die Fluggesellschaft wenden, mit der du fliegst. Kläre deren Anforderungen allgemein und ob Haustiere in der Kabine, als aufgegebenes Gepäck oder als registrierte Fracht reisen dürfen. Dasselbe gilt für Medikamente, die ggf. verabreicht werden sollen, um dein Tier während des Fluges zu beruhigen.