Hamarat Rishyonot Beripui BeIsuk, Physioterapia Ve-Klina’ut Tikshoret
המרת רישיונות בריפוי בעיסוק, פיזיותרפיה וקלינאות תקשורת
Fachkräfte mit einer ausländischen Berufszulassung in den Gesundheitsfachberufen, wie z. B.:
- • Merap’im/Merapot BeIsuk – מרפאים/מרפאות בעיסוק – Ergotherapeuten/-therapeutinnen (OT)
- • Physioterapistim/Physioterapistiot – פיזיותרפיסטים/פיזיותרפיסטיות – Physiotherapeuten/-therapeutinnen (PT)
- • Klinai/Klina’it Tikshoret – קלינאי/קלינאית תקשורת – Logopäden/Logopädinnen und Audiologen/Audiologinnen (SLP oder ST)
müssen vor einer legalen Berufsausübung in Israel eine israelische Berufszulassung des Misrad HaBriut – משרד הבריאות – Gesundheitsministeriums erhalten.
Der grundsätzliche Ablauf ist bei allen drei Berufen ähnlich, die erforderlichen Unterlagen, Praktikumsanforderungen und Prüfungsdetails unterscheiden sich jedoch.
Anforderungen, die für alle drei Berufe gelten
• Eine Zulassungsakte beim Misrad HaBriut eröffnen
Für alle drei Berufe beginnt der Prozess mit der Einreichung eines Antrags im Zulassungssystem des Misrad HaBriut für Gesundheitsberufe, damit die ausländische Ausbildung und Berufsausbildung anerkannt werden können. Über das Healthcare Professions Portal können Antragsteller ihre Zulassungsakte eröffnen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen.
Für alle drei Berufe müssen offizielle Antragsformulare zusammen mit Ausweisdokumenten, Nachweisen über Studium und klinische Ausbildung sowie – falls zutreffend – ausländischen Berufszulassungen und Good-Standing-Bescheinigungen eingereicht werden. Die Formulare des Misrad befinden sich in der offiziellen Sammlung der Zulassungsunterlagen für medizinische und Gesundheitsberufe (Hebräisch).
• Ausländische Ausbildung, Berufsausbildung, Abschlüsse und Berufszulassungen durch das Misrad HaBriut prüfen lassen:
Nach Einreichung prüft das Ministerium die ausländische Ausbildung und klinische Berufsausbildung anhand der israelischen Berufsstandards. Je nach Ergebnis kann das Ministerium die Ausbildung vollständig anerkennen, zusätzliche Studienleistungen und/oder eine beaufsichtigte klinische Ausbildung verlangen oder die Anerkennung verweigern, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.
• Den Bearbeitungsstand verfolgen und auf Anfragen des Misrad HaBriut reagieren
Während der Prüfung kann die Abteilung für Berufszulassungen zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern. Antragsteller sollten regelmäßig ihre Nachrichten im Portal, per E-Mail oder Post überprüfen, angeforderte Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Fristen einreichen und sich bei Bedarf über die öffentliche Auskunftsstelle des Misrad nach dem Bearbeitungsstand erkundigen oder Verfahrensfragen stellen.
Formular für Anfragen an das Misrad HaBriut (öffnet sich auf Hebräisch, die Sprache kann jedoch geändert werden)
E-Mail der öffentlichen Auskunftsstelle des Misrad HaBriut: call.habriut@moh.health.gov.il
• Für die staatliche Zulassungsprüfung anmelden und diese bestehen
Sobald das Misrad HaBriut bestätigt hat, dass die Ausbildung und Berufsausbildung anerkannt wurden, kann sich der Antragsteller für die staatliche Zulassungsprüfung des jeweiligen Berufs anmelden. Das Bestehen dieser Prüfung ist bei allen drei Berufen Teil des Zulassungsverfahrens.
Die Zulassungsprüfungen finden in der Regel ausschließlich in Israel an den vom Misrad festgelegten Terminen und Orten statt. Die Kandidaten müssen persönlich anwesend sein.
• Gegebenenfalls weitere Anforderungen erfüllen
Falls das Misrad zusätzliche Auflagen festlegt, müssen diese – z. B. eine zusätzliche beaufsichtigte klinische Ausbildung oder ergänzende Studienleistungen – abgeschlossen und anschließend der Nachweis bei der Zulassungsabteilung eingereicht werden. Erst wenn alle Auflagen erfüllt sind, bestätigt das Misrad die vollständige Berechtigung zur Fortsetzung des Zulassungsverfahrens.
• Die erforderlichen Zulassungs- und Prüfungsgebühren bezahlen
Die Zulassungs- und Prüfungsgebühren werden über den offiziellen Zahlungsservice des Misrad für medizinische und Gesundheitsberufe bezahlt.
Bezahlung der Zulassungsgebühren
• Die berufsspezifische staatliche Zulassungsprüfung ablegen
Nach der Anmeldung und Bezahlung der Gebühren legt der Antragsteller die staatliche Zulassungsprüfung für Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie zum vom Misrad festgelegten Termin und unter den vorgegebenen Bedingungen ab. Prüfungstermine und Anweisungen werden auf den jeweiligen Berufsseiten oder den entsprechenden Prüfungsseiten des Ministeriums veröffentlicht.
• Die israelische Berufszulassung erhalten und im öffentlichen Register erscheinen
Sobald der Antragsteller die Prüfung bestanden und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, stellt das Ministerium die israelische Berufszulassung aus. Zugelassene Fachkräfte werden im öffentlichen Register des Ministeriums geführt und dürfen ihren Beruf in Israel unter der entsprechenden Berufsbezeichnung legal ausüben.
Öffentliches Register der Berufsträger (Hebräisch)
• Das Misrad HaBriut kann außerdem als Teil der letzten Zulassungsphase eine Bestätigung der israelischen Polizei verlangen, dass keine Vorstrafen vorliegen.
Details nach Beruf
Ergotherapie
Offizielle Regierungsseite
Erforderliche Formulare und Unterlagen:
- • Seite mit den erforderlichen Unterlagen für Ergotherapie
- • Fragebogen für Gesundheitsfachberufe
- • Antragsformular für die staatliche Ergotherapieprüfung
- • Teudat Zehut – תעודת זהות – israelischer Personalausweis oder Reisepass
- • Ergotherapie-Diplom oder offizielle Bestätigung des Studienabschlusses
- • Offizielle Bescheinigung über die Studiendauer
- • Nachweis über ein Praktikum im Umfang von insgesamt 1.000 Stunden oder Nachweis über mindestens ein Jahr beaufsichtigter Berufserfahrung als Ergotherapeut/in im Ausland, sofern vom Misrad HaBriut anerkannt
- • Gültige ausländische Berufszulassung, falls vorhanden
- • Certificate of Good Standing der zuständigen ausländischen Zulassungsbehörde, falls vorhanden
- • Arbeitsbescheinigungen relevanter Arbeitgeber, falls zutreffend
- • Namensänderungsdokumente, falls zutreffend
- • Amtliche Übersetzungen und rechtliche Beglaubigungen (z. B. notarielle Beglaubigung oder Apostille) ausländischer Dokumente, sofern vom Misrad HaBriut verlangt
- • Berufsverband – Israelischer Verband der Ergotherapeuten
Physiotherapie
Offizielle Regierungsseite
Erforderliche Formulare und Unterlagen:
- • Seite mit den erforderlichen Unterlagen für Physiotherapie
- • Fragebogen für Gesundheitsfachberufe
- • Antragsformular für die Physiotherapieprüfung
- • Teudat Zehut – תעודת זהות – israelischer Personalausweis oder Reisepass
- • Physiotherapie-Abschluss oder offizielle Bestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss und die Berechtigung zum Erhalt des Abschlusses
- • Offizielle Bestätigung der Studiendauer sowie vollständiges Transcript, aufgeschlüsselt nach Semester/Jahr
- • Nachweis über eine praktische Ausbildung/ein Praktikum im Umfang von insgesamt 960 Stunden oder Nachweis über mindestens ein Jahr beaufsichtigter Berufserfahrung als Physiotherapeut/in im Ausland, sofern vom Misrad HaBriut anerkannt
- • Gültige ausländische Berufszulassung, falls vorhanden
- • Certificate of Good Standing der zuständigen Zulassungsbehörde, falls vorhanden
- • Namensänderungsdokumente, falls zutreffend
- • Amtliche Übersetzungen und rechtliche Beglaubigungen (z. B. notarielle Beglaubigung oder Apostille) ausländischer Dokumente, sofern vom Misrad HaBriut verlangt
- • Berufsverband – Israelischer Verband zur Förderung der Physiotherapie
Logopädie & Audiologie
Offizielle Regierungsseite
Erforderliche Formulare und Unterlagen:
- • Seite mit den erforderlichen Unterlagen für Logopädie
- • Teudat Zehut – תעודת זהות – israelischer Personalausweis oder Reisepass
- • Studium der Logopädie, Audiologie oder Kommunikationsstörungen einschließlich eines Abschlusses oder einer offiziellen Abschlussbescheinigung einer anerkannten Bildungseinrichtung
- • Offizielles Transcript
- • Nachweis über die klinische Ausbildung/das Praktikum (in der Regel 750–1.000 Stunden, je nach Studiengang Logopädie oder kombinierter Logopädie und Audiologie sowie gemäß den aktuellen Richtlinien des Misrad HaBriut) oder Nachweis über mindestens ein Jahr beaufsichtigter Berufserfahrung als Logopäde/Logopädin im Ausland, sofern vom Misrad HaBriut anerkannt
- • Ausländische Berufszulassung oder entsprechende Statusdokumente, falls vorhanden
- • Erforderliche Zulassungsformulare für Logopädie gemäß dem offiziellen Zulassungsleitfaden
- • Hebräischkenntnisse (YAEL-Anforderung – NITE): Kandidaten, die die Zulassungsprüfung für Logopädie & Audiologie auf Englisch ablegen, müssen dennoch ihre Hebräischkenntnisse nachweisen – in der Regel durch den YAEL-Test gemäß den Richtlinien des Misrad HaBriut – und das Ergebnis als Teil ihrer Zulassungsakte einreichen.
- • Amtliche Übersetzungen und rechtliche Beglaubigungen (z. B. notarielle Beglaubigung oder Apostille) ausländischer Dokumente, sofern vom Misrad HaBriut verlangt
- • Berufsverband – Israelischer Verband für Sprache, Sprechen und Hören
Wichtiger Hinweis
Überprüfe vor der Einreichung immer auf den offiziellen gov.il-Seiten deines Berufs, ob Formulare, erforderliche Unterlagen und alle weiteren Anforderungen aktuell sind, da sich die Vorgaben regelmäßig ändern.