Für Rentner, die in Israel als Einwohner anerkannt sind, handelt es sich bei den Zahlungen an Bituach Leumi (ביטוח לאומי – National Insurance Institute) zur Finanzierung der Krankenversicherung über die Kupat Cholim (קופת חולים) nicht um eine pauschale „Rentnergebühr“. Die Höhe der Beiträge richtet sich vielmehr nach dem jeweiligen Status und den vorhandenen Einkünften. Rentner mit sehr geringen oder keinen Einkünften zahlen unter Umständen lediglich den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung. Bei Personen, die eine israelische Altersrente beziehen, werden die Krankenversicherungsbeiträge häufig direkt von der Rente einbehalten.
In Israel wird die gesetzliche Krankenversicherung für Einwohner über verpflichtende Krankenversicherungsbeiträge finanziert, die an Bituach Leumi gezahlt werden.
Für die gesetzliche Grundversorgung der Kupat Cholim gibt es keine separate Mitgliedsgebühr, die direkt an die Krankenkasse gezahlt wird. Die erforderlichen Beiträge werden von Bituach Leumi eingezogen und anschließend an die Krankenkassen verteilt.
Englisches Informationsportal von Bituach Leumi
Relevante Bereiche:
Bituach Leumi berücksichtigt dabei vor allem zwei Faktoren:
Status
Art und Höhe der Einkünfte
Die offiziellen Beitragssätze, Mindestbeiträge und Höchstgrenzen werden regelmäßig aktualisiert und auf der Seite „Health Insurance Rates“ von Bituach Leumi veröffentlicht. Prüfe deshalb immer die aktuellen Werte.
Ein Rentner, der in Israel als Einwohner anerkannt ist, nicht arbeitet und über keinerlei anrechenbare Einkünfte verfügt, zahlt in der Regel lediglich den monatlichen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung an Bituach Leumi. Verfügt die Person jedoch über Einkünfte, die von Bituach Leumi für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden – beispielsweise eine ausländische Rente oder Mieteinnahmen –, fällt sie in der Regel nicht mehr in die Kategorie „ohne Einkommen“, sondern wird als „Person ohne Beschäftigung mit Einkommen“ eingestuft.
Beispiel: Israeli Resident, 62+, nicht berufstätig, keine Arbeitseinkünfte, keine Rente und keine sonstigen Einkünfte, nicht als „Hausfrau“ eingestuft.
Die Person wird von Bituach Leumi als „Person ohne Beschäftigung“ und gleichzeitig als „ohne Einkommen“ eingestuft.
Zahlung
Kommen wir nun zu einem häufigen Fall: Ein Oleh lebt in Israel und bezieht ausschließlich eine ausländische Rente.
Situation
Einstufung
Die Person wird von Bituach Leumi als „Person ohne Beschäftigung mit Einkommen“ eingestuft.
Eine ausländische Rente wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge als Einkommen berücksichtigt – unabhängig davon, aus welchem Land sie stammt.
Zahlung
Situation
Für diese Personengruppe gelten bei Bituach Leumi besondere Regelungen:
Empfänger einer israelischen Altersrente zahlen ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Regel über einen festen monatlichen Abzug direkt von ihrer israelischen Altersrente. Die Höhe des Abzugs richtet sich unter anderem nach der Familiensituation (z. B. alleinstehend, verheiratet oder mit Anspruch auf Einkommenszuschlag). In den meisten Fällen müssen Bezieher einer israelischen Altersrente keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf weitere Einkünfte – einschließlich einer ausländischen Rente – entrichten.
Sobald du eine israelische Altersrente von Bituach Leumi erhältst, werden die Krankenversicherungsbeiträge normalerweise automatisch von dieser Rente abgezogen. In den meisten Fällen fallen dann keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf andere Einkommensquellen – einschließlich ausländischer Renten – an.
Die aktuellen Beitragssätze und Mindestbeträge solltest du immer auf der offiziellen Seite „Health Insurance Rates“ von Bituach Leumi überprüfen.
Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Er ersetzt weder offizielle Informationen von Bituach Leumi noch eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater, Sozialberater oder andere Fachleute.