Hachnasat K’safim L’Yisrael
הכנסת כספים לישראל
„Ein Oleh kann jeden Geldbetrag nach Israel bringen, aber Beträge ab 50.000 NIS müssen nach israelischem Recht beim Zoll deklariert werden. Diese Deklarierung gilt für den Gesamtbetrag, den die meldende Person oder ihre Familieneinheit besitzt. (Bitte beachte, dass diese Regelungen auch für die Ausfuhr von Geld aus Israel gelten).
Normalerweise unterliegen Olim keiner Befragung bezüglich der deklarierten Geldmittel. Die bereitgestellten Informationen unterstützen die israelischen Behörden bei der Überwachung und Verhinderung internationaler Geldwäscheversuche, bei denen Geld in das Land oder aus dem Land gelangt.
Ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht kann jedoch zur Beschlagnahme der Gelder, einem Strafverfahren und/oder einer Geldstrafe führen.
Erklärungsformular 84a
Posteinreichung (sofern kein Zollbeamter verfügbar ist):
| Englisch | Hebräisch |
|---|---|
| The National Center for Anti-Money Laundering, Hanhalat Agaf Hameches U’Maam POB 320 Jerusalem 91002 | המוקד הארצי לאיסור הלבנת הון, הנהלת אגף המכס ומע“מ, ת“ד 320, ירושלים 91002. |
Behalte eine Kopie
Denke daran, eine Kopie des eingereichten Erklärungsformulars mit deinen persönlichen Unterlagen und als Referenz aufzubewahren.
Weitere Informationen auf Englisch findest du hier.